Dass ein Angeklagter in einem Gerichtsprozess das Recht auf Verteidigung hat, ist als essentielles Element der Rechtsstaatlichkeit unumstritten. Die Frage, bis wohin die Rechte und Pflichten eines Verteidigers reichen, wird von unterschiedlichen Ländern jedoch auf unterschiedliche Art und Weise beantwortet. Prof. Dr. Bernd Schünemann von der Universität München, Prof. Dr. Hans Kudlich von der Universität Erlangen-Nürnberg, und Frau Prof. Dr. Xiong Qiuhong, Dekanin des Forschungsinstituts für Strafprozessrecht der CUPL, tauschten sich auf dieser Videokonferenz über die genauen Unterschiede und über eventuellen Handlungsbedarf aus.