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Vortrag an der Chinesischen Universität für Politik- und Rechtswissenschaften
Verhältnis der Grundrechte des Bürgers zur Schutzpflicht des Staates bei Seuchengefahr

Seit nunmehr über einem Jahr prägt die Pandemie das Leben der Menschen weltweit. Zur Bekämpfung der Pandemie haben die Regierungen unterschiedliche Gesetze erlassen, mit denen sie stark in das Leben ihrer Bürger eingreifen. Deutschland hat jüngst zum vierten Mal sein Infektionsschutzgesetz so abgeändert, dass unter bestimmten Umständen eine nächtliche Ausgangssperre greift. Diese und andere Entscheidungen haben bereits zu Dutzenden Klagen beim Bundesverfassungsgericht geführt. Die Frage hinter diesen Klagen lautet: In welchem Umfang ist der Staat legitimiert, zum Schutz der Gesundheit der Bürger die in der Verfassung verankerten Grundrechte einzuschränken?

 

Um die Frage, inwieweit der deutsche Staat die im Grundgesetz garantierten Grundrechte einschränken darf, zu beantworten, hat die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in Zusammenarbeit mit der Chinesischen Universität für Politik- und Rechtswissenschaften (CUPL) Ende April die beiden renommierten deutschen Rechtsexperten Prof. Jörn Ipsen (emeritierter Ordinarius der Universität Osnabrück und Direktor des Instituts für Kommunalrecht) und Prof. Bernd Schünemann (emeritierter Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der LMU München und Direktor des Instituts für Anwaltsrecht) dazu eingeladen, in einer virtuellen Vortragsveranstaltung unter Leitung der Moderatorin Frau Prof. Zhao Hong, Professorin für Öffentliches Recht an der Law School der CUPL die rechtlichen Hintergründe zu erläutern. Prof. Xie Libin, Leiter des Deutsch-Chinesischen Rechtsinstituts an der CUPL, übersetzte und fasste die gewonnenen Erkenntnisse am Ende in einer Abschlussrede zusammen.