Um die Frage, inwieweit der deutsche Staat die im Grundgesetz garantierten Grundrechte einschränken darf, zu beantworten, hat die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in Zusammenarbeit mit der Chinesischen Universität für Politik- und Rechtswissenschaften (CUPL) Ende April die beiden renommierten deutschen Rechtsexperten Prof. Jörn Ipsen (emeritierter Ordinarius der Universität Osnabrück und Direktor des Instituts für Kommunalrecht) und Prof. Bernd Schünemann (emeritierter Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der LMU München und Direktor des Instituts für Anwaltsrecht) dazu eingeladen, in einer virtuellen Vortragsveranstaltung unter Leitung der Moderatorin Frau Prof. Zhao Hong, Professorin für Öffentliches Recht an der Law School der CUPL die rechtlichen Hintergründe zu erläutern. Prof. Xie Libin, Leiter des Deutsch-Chinesischen Rechtsinstituts an der CUPL, übersetzte und fasste die gewonnenen Erkenntnisse am Ende in einer Abschlussrede zusammen.