Print logo

Garantien und notwendige Einschränkungen der Rechte der Verteidigung in der Hauptverhandlung
Videokonferenz mit der CUPL

Am 22. Oktober 2020 organisierte die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) zusammen mit der China Universität für Politik und Rechtswissenschaften (CUPL) eine Videokonferenz, auf der sich renommierte Rechtswissenschaftler aus Deutschland und China über die Rechte der Verteidigung in den beiden Ländern austauschten.

Dass ein Angeklagter in einem Gerichtsprozess das Recht auf Verteidigung hat, ist als essentielles Element der Rechtsstaatlichkeit unumstritten. Die Frage, bis wohin die Rechte und Pflichten eines Verteidigers reichen, wird von unterschiedlichen Ländern jedoch auf unterschiedliche Art und Weise beantwortet. Prof. Dr. Bernd Schünemann von der Universität München, Prof. Dr. Hans Kudlich von der Universität Erlangen-Nürnberg, und Frau Prof. Dr. Xiong Qiuhong, Dekanin des Forschungsinstituts für Strafprozessrecht der CUPL, tauschten sich auf dieser Videokonferenz über die genauen Unterschiede und über eventuellen Handlungsbedarf aus.