Die Zusammenarbeit zwischen der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) und der Universität der Chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften (UCASS) kann bereits auf eine lange Geschichte zurückblicken und steht im Kontext des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs. Die regelmäßigen Austauschformate, an denen Experten aus China und Deutschland teilnehmen, tragen dazu bei, das gegenseitige Verständnis des Strafrechtssystems kontinuierlich zu stärken. Um die Rechtsgrundlagen für die Verfahrensrechte von jugendlichen Beschuldigten in Deutschland zu erläutern, wurde Prof. Dr. Ralf Kölbel von der Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für die gesamten Strafrechts-wissenschaften Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie) dazu eingeladen, einen ausführlichen Vortrag zu halten. Im Anschluss nahmen die chinesischen Experten Prof. He Ting (Beijing Normal University), Prof. Wang Zhenhui (China Universität für Politik und Rechtswissenschaften), Wang Guangcong, (Oberstaatswanlt der Oberste Volksstaatsanwaltschaft von China) und Frau Prof-in. Men Jinling (UCASS) dazu Stellung und gaben einen Einblick in die Rechtslage in China. Prof. Cheng Jie von UCASS moderierte die Veranstaltung.