Print logo

„Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren in Deutschland und China“
Online-Vortrag an der Universität der Chinesischen Akademie der Sozialwissenschaften

Am 27. November 2021 organisierte die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) zusammen mit der Universität der Chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften (UCASS) eine Online-Konferenz, bei dem sich deutsche und chinesische Experten darüber austauschten, auf welche Weise die Verfahrensrechte von Beschuldigten in Deutschland und China bei Jugendstrafverfahren geschützt werden. Durch den Austausch über die verschiedenen Ansätze in den beiden Ländern sollte einerseits ein besseres Verständnis für die Regelungen in den beiden Ländern und darüber hinaus mögliche neue Anregungen ermöglicht werden.

Die Zusammenarbeit zwischen der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) und der Universität der Chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften (UCASS) kann bereits auf eine lange Geschichte zurückblicken und steht im Kontext des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs. Die regelmäßigen Austauschformate, an denen Experten aus China und Deutschland teilnehmen, tragen dazu bei, das gegenseitige Verständnis des Strafrechtssystems kontinuierlich zu stärken. Um die Rechtsgrundlagen für die Verfahrensrechte von jugendlichen Beschuldigten in Deutschland zu erläutern, wurde Prof. Dr. Ralf Kölbel von der Ludwig-Maximilians-Universität München (Institut für die gesamten Strafrechts-wissenschaften Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie) dazu eingeladen, einen ausführlichen Vortrag zu halten. Im Anschluss nahmen die chinesischen Experten Prof. He Ting (Beijing Normal University), Prof. Wang Zhenhui (China Universität für Politik und Rechtswissenschaften), Wang Guangcong, (Oberstaatswanlt der Oberste Volksstaatsanwaltschaft von China) und Frau Prof-in. Men Jinling (UCASS) dazu Stellung und gaben einen Einblick in die Rechtslage in China. Prof. Cheng Jie von UCASS moderierte die Veranstaltung.