Die Zusammenarbeit zwischen der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) und der Universität der Chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften (UCASS) kann bereits auf eine lange Geschichte zurückblicken und steht im Kontext des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs. Der Bereich Jugendstrafrecht bildet dabei seit jeher einen ganz besonderen Schwerpunkt. Dass es notwendig ist, sich in Zeiten von zunehmenden gesellschaftlichen und technischen Veränderungen international auszutauschen, zeigt der Blick auf zwei der großen Entwicklungen unserer Zeit - Globalisierung und Digitalisierung. Infolge dieser Entwicklungen entstehen neue Bereiche, die gesetzlich reguliert werden müssen. Kinderpornographie ist zwar keineswegs neu, aber mit der Verbreitung des Internets hat diese Art der Kriminalität zunehmend an Dynamik gewonnen. Um die Rechtsgrundlagen und Möglichkeiten der Prävention und Strafverfolgung von Kinderpornografie in Deutschland zu erklären, wurden Oberstaatsanwalt Dr. Thomas Goger (Leiter des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet in Bamberg) und Prof. Hans Kudlich (Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie der Univ. Erlangen-Nürnberg) eingeladen. Die chinesischen Regelungen und Maßnahmen wurden von Prof. Lin Wei, Prof. He Qingren (beide UCASS), Prof. Wang Zhikun (Leiter des Forschungsinstituts der Pekinger Staatsanwaltschaft) und Frau Jiang Nan (Bytedance) geschildert.