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Strafrechtliche Fragen der Corona-Pandemie im deutsch-chinesischen Rechtsvergleich
Online-Konferenz mit der Peking-Universität

Am 11. November 2020 organisierte die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) zusammen mit dem Forschungsinstitut für Strafrecht und der Forschungsstelle für empirische Rechtsforschung der Peking-Universität eine Videokonferenz, auf der renommierte Rechtswissenschaftler aus Deutschland und China über eine besonders aktuelle rechtliche Fragestellung diskutierten: Welche strafrechtlichen Herausforderungen ergeben sich aus der COVID-19-Pandemie und wie unterscheidet sich der Umgang damit in Deutschland und China?

Die Corona-Pandemie hat durch ihren unmittelbaren Einfluss auf das menschliche Miteinander massive Auswirkungen auf sämtliche Lebensbereiche. Das Strafrecht, das traditionell (zumindest zu einem Teil) darauf basiert, im persönlichen Diskurs den wahren Sachverhalt zu ermitteln, kann dabei keine Ausnahme bilden. Was sich allerdings unterscheiden kann, ist der Umgang mit dieser neuen ungekannten Herausforderung. Per Videokonferenz tauschten sich daher die beiden deutschen Strafrechtsprofessoren Prof. Dr. Bernd Schünemann (Universität München) und Prof. Dr. Hans Kudlich (Universität Erlangen-Nürnberg) mit ihren chinesischen Kollegen von der Peking-Universität genau darüber aus.