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Strafrechtliche Regulierung des Web-Scraping im deutsch-chinesischen Rechtsvergleich
Konferenz an der Peking-Universität

Da das Internet immer weitere Bereiche des täglichen Lebens durchdringt, verlagern sich ganz natürlich auch immer mehr kriminelle Handlungen in die digitale Sphäre. Aufgrund der Neuartigkeit vieler dieser Handlugen stellt der strafrechtliche Umgang die nationalen Strafverfolgungsbehörden vor große Probleme. Häufig ist nicht einmal eindeutig, ob einzelne Handlungen überhaupt die Anforderungen an bestehende Strafbestandtäte erfüllen. Web-Scraping, also das Algorithmus-basierte von Informationen auf Internetseiten, ist eines dieser neuen und ambivalenten Phänomene. Auf einer Online-Konferenz Ende Juni tauschten sich chinesische und deutsche Rechtsexperten einerseits über die strafrechtlichen Implikationen von Web-Scraping-Technologien, und andererseits über die potenzielle Anwendung der Technologie für den Strafverfolgungsprozess aus.

Auf Einladung der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) und des Forschungsinstituts für Strafrecht sowie der Forschungsstelle für empirische Rechtsforschung und Rechtspraxis der Peking-Universität fanden sich am 28. Juni jeweils zwei deutsche und chinesische Rechtsexperten zusammen, um den Umgang mit einem vergleichsweise neuen Problem komparativ zu diskutieren. Prof. Dr. Ken Eckstein und Jun.-Prof. Dr. Sebastian Golla (beide Ruhr-Universität Bochum) stellten dabei den rechtlichen Rahmen in Deutschland vor, Prof. Dr. Wang Huawei und Dr. Tang Zhiwei (beide Peking-Universität) sowie Prof. Dr. Xu Lingbo (Nanjing Universität) schilderten die Lage in China. Prof. Dr. Jiang Su von der Peking Universität moderierte die Veranstaltung samt anschließender Diskussion.