Um einerseits die Fragen zu klären, in welchen Ausmaßen Deutschland und China von dieser neuen Gefahr betroffen sind, und andererseits darzustellen, wie die nationalen Rechtsbehörden und sozialen Einrichtungen jeweils damit umgehen, lud die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in Zusammenarbeit mit der Chinesischen Universität für Politik- und Rechtswissenschaften (CUPL) Ende Mai sowohl renommierte Rechtsexperten als auch Praktiker aus dem Bereich ein, um sich im Rahmen einer Online-Konferenz auszutauschen. Unter der Leitung von Prof. Wang Zhenhui (Fakultät für Strafprozessrecht an der CUPL) skizzierten Prof. Dr. Marc Liesching (Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur in Leipzig, Fakultät Informatik und Medien, Berufungsgebiet Medienrecht und Medientheorie), Tanja von Bodelschwingh (Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen e.V., kurz: N.I.N.A. e.V.) sowie Julia von Weiler (Geschäftsführerin von „innocence in danger e.V.“) die Situation und die Rechtslage in Deutschland. Die Situation in China wurde von Prof. Song Yinghui (Institut für Strafrechtsforschung der Pädagogischen Universität Peking), Zhang Chao (Wissenschaftliche Mitarbeiterin des „Beijing Children’s Legal Aid and Research Center“) sowie Li Han (stv. Leiterin der NGO „Jugendhilfebüro 'Chaoyue' Peking“) dargestellt. An den anschließenden Diskussionen beteiligte sich außerdem auch Prof. He Ting (stv. Dekan des Instituts für Strafrechtsforschung der Pädagogischen Universität Peking).