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Online-Vortrag mit der CUPL
„Jüngste Entwicklungen der Verständigung im Strafprozess (Plea Bargaining) in Deutschland“

Die aus den USA stammende Gerichtspraxis des „Plea Bargaining“ wird international durchaus kontrovers gesehen. Mit dem Begriff wird in der Rechtswissenschaft eine Vergleichsvereinbarung zwischen einem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft verstanden, um ein abgekürztes Strafverfahren zu ermöglichen, sofern sich dieser schuldig bekennt. Ist diese Verfahrensart in den USA sehr dominant, wird sie in Deutschland eher selten angewandt. Es ist daher lohnenswert, zu verstehen, ob die Praxis im Strafverfahren relevant ist und welche Widersprüche und zentralen Probleme damit für die Herstellung von Gerechtigkeit vor Gericht verbunden sind.

Im Rahmen ihrer langjährigen und im Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialog eingebetteten Zusammenarbeit organisierten die Hanns Seidel Stiftung und die Chinesische Universität für Politik und Rechtswissenschaft (CUPL) am 2. Dezember 2022 einen Online-Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann (LMU München), in dem dieser die jüngsten Entwicklungen im Bereich des sog. „Plea Bargaining“ erläuterte.  Anschließend erörterten er und die drei teilnehmenden chinesischen Experten – Prof. Dr. Sun Yuan (UCASS), Prof. Guo Shuo, Prof. Huang He (beide CUPL) – die aktuelle Situation. Ziel war es, ein besseres Verständnis für die aktuellen Entwicklungen in beiden Ländern zu gewinnen und Anstöße für neue Ideen zur weiteren Verbesserung zu liefern.