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Umgang mit Jugendkriminalität in Deutschland und China
6. Deutsch-Chinesisches Strafrechtssymposium mit der UCASS

Am 28. November 2020 organisierte die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) zusammen mit der Universität der Chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften (UCASS) bereits zum 6. Mal das Deutsch-Chinesische Strafrechtssymposium. Aufgrund der Corona-Pandemie fand es in diesem Jahr im Online-Format statt. Die deutschen und chinesischen Juristen tauschten sich dabei intensiv über die Unterschiede im Umgang mit Straftaten von Jugendlichen in den beiden Ländern aus.

In den letzten Jahren war in Chinas Nachrichten regelmäßig von Vorfällen zu hören, in denen Jugendliche andere Jugendliche schwer verletzt bzw. sogar getötet haben. In einigen dieser Fälle war der Täter noch keine 14 Jahre alt und konnte daher nach dem chinesischen Recht nicht bestraft werden. Diese aufsehenerregenden Fälle haben dazu geführt, dass ein Teil der chinesischen Gesellschaft mittlerweile eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters fordert. Dies ist eine der großen Fragen, die Chinas Gesetzgeber bei der Gestaltung eines umfassenden Jugendstrafrechts, an dem seit einiger Zeit gearbeitet wird, beantworten müssen. Indem die beiden deutschen Professoren - Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Beulke (Universität Passau) und Prof. Dr. Sabine Swoboda (Ruhr-Universität Bochum) – in ihren Vorträgen erklärten, wie Deutschland mit dieser Herausforderung umgeht, wurden China Ideen für seinen eigenen Gesetzesgestaltungsprozess gegeben. In den letzten Jahren war in Chinas Nachrichten regelmäßig von Vorfällen zu hören, in denen Jugendliche andere Jugendliche schwer verletzt bzw. sogar getötet haben. In einigen dieser Fälle war der Täter noch keine 14 Jahre alt und konnte daher nach dem chinesischen Recht nicht bestraft werden. Diese aufsehenerregenden Fälle haben dazu geführt, dass ein Teil der chinesischen Gesellschaft mittlerweile eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters fordert. Dies ist eine der großen Fragen, die Chinas Gesetzgeber bei der Gestaltung eines umfassenden Jugendstrafrechts, an dem seit einiger Zeit gearbeitet wird, beantworten müssen. Indem die beiden deutschen Professoren - Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Beulke (Universität Passau) und Prof. Dr. Sabine Swoboda (Ruhr-Universität Bochum) – in ihren Vorträgen erklärten, wie Deutschland mit dieser Herausforderung umgeht, wurden China Ideen für seinen eigenen Gesetzesgestaltungsprozess gegeben.