Da das Internet immer weitere Bereiche des täglichen Lebens durchdringt, verlagern sich ganz natürlich auch immer mehr kriminelle Handlungen in die digitale Sphäre. Aufgrund der Neuartigkeit vieler dieser Handlugen stellt der strafrechtliche Umgang die nationalen Strafverfolgungsbehörden vor große Probleme. Häufig ist nicht einmal eindeutig, ob einzelne Handlungen überhaupt die Anforderungen an bestehende Strafbestandtäte erfüllen. Web-Scraping, also das Algorithmus-basierte von Informationen auf Internetseiten, ist eines dieser neuen und ambivalenten Phänomene. Auf einer Online-Konferenz Ende Juni tauschten sich chinesische und deutsche Rechtsexperten einerseits über die strafrechtlichen Implikationen von Web-Scraping-Technologien, und andererseits über die potenzielle Anwendung der Technologie für den Strafverfolgungsprozess aus.
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