Print logo
Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen

Vortrag von Prof. Dr. Jens Puschke und Kommentare aus China
Deutsch-chinesischer Fachaustausch zum Unmittelbarkeitsprinzip im Strafprozess

Die Hanns-Seidel-Stiftung setzte ihre erfolgreiche Reihe deutsch-chinesischer Rechtsdialoge fort und lud am 10. September 2025 zu einer Online-Veranstaltung ein, die sich dem Kern des Strafverfahrens widmete: der Frage, wie Zeugenaussagen und Geständnisse im Prozess erhoben und bewertet werden. Im Mittelpunkt stand der Vortrag von Prof. Dr. Jens Puschke von der Universität Marburg, der das Unmittelbarkeitsprinzip im deutschen Strafprozessrecht erläuterte. Kommentiert wurde sein Beitrag von Prof. Sun Yuan (Universität der Chinesischen Akademie der Sozialwissenschaften) und Prof. Guo Shuo (China University of Political Science and Law). Durch die Diskussion führte Associate Professor Dr. Huang He.

Kerngedanken des Vortrags von Prof. Puschke

Prof. Puschke stellte zunächst klar, dass das Ziel des Strafprozesses nicht eine abstrakte „absolute Wahrheit“ sei, sondern eine im Verfahren nachvollziehbare und rechtsstaatlich abgesicherte Wahrheit. „Die Suche nach der Wahrheit im Strafprozess endet dort, wo die Menschenwürde und die Grundrechte verletzt würden“, betonte er.

Er zeichnete die Entwicklung des deutschen Strafprozessrechts nach: Während Sachbeweise wie DNA-Analysen an Bedeutung gewonnen hätten, bleibe die Aussage von Zeugen oder Beschuldigten für den Ausgang von Verfahren entscheidend – allerdings stets mit dem Risiko von Irrtümern, Beeinflussungen oder sogar Falschaussagen. Umso wichtiger sei es, dass die Befragung unter klaren Regeln stattfinde. So verbiete § 136a der Strafprozessordnung unmissverständlich jede Form von Täuschung, Zwang oder Misshandlung.

Besonders hob Puschke das Unmittelbarkeitsprinzip hervor: Richterinnen und Richter müssten sich im Gerichtssaal ein eigenes Bild machen, statt lediglich schriftliche Protokolle aus der Ermittlungsphase zu verwerten. „Die persönliche Begegnung von Gericht, Zeugen und Angeklagten ist unverzichtbar, um die Glaubwürdigkeit von Aussagen zu prüfen“, erläuterte er. Zwar seien in Deutschland mittlerweile Videoaufzeichnungen von Vernehmungen möglich, doch dürften sie die direkte Vernehmung vor Gericht nicht vollständig ersetzen.

Zugleich verwies Puschke auf bestehende Defizite: Die Befragungskultur in Deutschland sei nur unzureichend an psychologische Erkenntnisse angepasst, viele Richter und Staatsanwälte erhielten keine fundierte Ausbildung in Fragetechniken. Er plädierte daher für Reformen – etwa verpflichtende audiovisuelle Aufzeichnungen und eine stärkere Einbindung wissenschaftlich fundierter Befragungsmethoden, wie sie in Norwegen oder Großbritannien bereits etabliert seien.

Chinesische Perspektiven und Kommentare

Prof. Sun Yuan knüpfte in seinem Kommentar an die deutsche Darstellung an und stellte die Lage in China dar. Er betonte, dass auch in China das Prinzip der unmittelbaren Verhandlung seit langem intensiv diskutiert werde. In der Praxis sei es jedoch oft üblich, dass Protokolle aus dem Ermittlungsverfahren im Prozess verlesen würden. „Die Herausforderung besteht darin, das Ideal der unmittelbaren Beweisaufnahme mit den praktischen Erfordernissen komplexer Großverfahren in Einklang zu bringen“, so Sun.

Er erläuterte zwei denkbare Reformansätze: Zum einen könne eine „Verfahrensvereinfachung“ für leichtere Fälle helfen, Ressourcen für schwierige Prozesse freizusetzen. Zum anderen sei zu überlegen, ob Elemente des Unmittelbarkeitsprinzips bereits in der Ermittlungsphase – etwa durch richterliche Befragungen und audiovisuelle Dokumentationen – stärker verankert werden sollten. Letzteres würde aber tiefgreifende institutionelle Veränderungen im chinesischen System erfordern.

Prof. Guo Shuo legte in seinem Kommentar den Fokus auf die chinesische Strafprozessordnung. Er erinnerte daran, dass diese formal nie vorgesehen habe, dass bloße Vernehmungsprotokolle als Beweise genügten. In der Praxis habe sich jedoch eine solche Verfahrensweise etabliert. „Unsere Gesetze sind dem Ideal des unmittelbaren Beweises näher, als es die tägliche Praxis vermuten lässt“, erklärte Guo.

Darüber hinaus ging Guo auf aktuelle Entwicklungen ein: Die starke Ausweitung von Absprachen und Schuldbekenntnissen („plea bargaining“) in China bringe zwar Effizienz, gefährde aber die konsequente Umsetzung des Unmittelbarkeitsprinzips. Gerade bei strittigen Verfahren sei es entscheidend, dass Zeugenaussagen im Gericht überprüft und nicht nur aus Akten übernommen würden.

Gemeinsame Herausforderungen und Chancen des Dialogs

In der anschließenden Diskussion zeigte sich, dass Deutschland und China vor ähnlichen Spannungsfeldern stehen: Wie lässt sich Verfahrenseffizienz mit rechtsstaatlicher Verlässlichkeit verbinden? Wie können technische Neuerungen – von Videovernehmungen bis hin zu DNA-Beweisen – sinnvoll genutzt werden, ohne den Kern des fairen Verfahrens auszuhöhlen?

Prof. Puschke fasste zusammen: „Die direkte Begegnung im Gerichtssaal darf auch im digitalen Zeitalter nicht zur Ausnahme werden.“ Gleichzeitig äußerten die chinesischen Kommentatoren die Hoffnung, dass die anstehende Reform des chinesischen Strafprozessrechts das Unmittelbarkeitsprinzip stärker berücksichtigen werde.

Die Veranstaltung zeigte eindrücklich, wie fruchtbar der deutsch-chinesische Austausch zu Rechtsstaatsfragen sein kann. Die Hanns-Seidel-Stiftung unterstrich einmal mehr ihre Rolle als Brückenbauerin: Sie bietet seit Jahrzehnten eine Plattform, auf der Wissenschaftlerinnen, Praktiker und Nachwuchsjuristen beider Länder miteinander ins Gespräch kommen.

So wurde der Abend nicht nur zu einer fundierten Fachdebatte über Vernehmungsmethoden und Prozessprinzipien, sondern auch zu einem Beispiel dafür, wie Rechtsdialog Vertrauen schaffen und gemeinsame Weiterentwicklungen anstoßen kann.