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Kooperation im Rechtsbereich zwischen China und Deutschland – Eine Erfolgsgeschichte

Die von der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) initiierte Kooperation zwischen China und Deutschland mit unterschiedlichsten Schwerpunkten leistet einen wichtigen Beitrag zu Frieden, Demokratie und Entwicklung weltweit. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit ist die deutsch-chinesische Jurakooperation, die im Rahmen des seit 2000 bestehenden Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs stattfindet. Die Zusammenarbeit zielt darauf ab, einen tiefgreifenden Austausch juristischer Kenntnisse und Praktiken zu ermöglichen und somit die Rechtskulturen beider Länder zu stärken.

Austausch an der China University of Politics and Law (CUPL)

Austausch an der China University of Politics and Law (CUPL)

HSS

Die Kooperation zwischen der HSS und chinesischen sowie deutschen Juristen hat vor mehr als einem Jahrzehnt ihren Anfang genommen und sich seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Zu den Schlüsselfiguren gehören sowohl Akademiker als auch praktizierende Juristen aus China und Deutschland, die regelmäßig an Workshops, Seminaren und Konferenzen teilnehmen. Seither tragen sie maßgeblich zu einem vertieften Verständnis und Austausch in juristischen Fachfragen bei.

Die Jurakooperation hat sich folgende Ziele gesetzt:

  • Förderung rechtsstaatlicher Prinzipien: Aufbau/Stärkung des Verständnisses für Grundprinzipien des Rechtsstaats durch Workshops, Seminare und Forschungsprojekte.
  • Austausch von Fachwissen: Deutsche und chinesische Juristen teilen ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen durch regelmäßige Treffen und Konferenzen.
  • Stärkung juristischer Netzwerke und Nachwuchsförderung: Insbesondere junge Strafrechtswissenschaftler werden über gezielte Veranstaltungen online und offline miteinander vernetzt.

Der Austausch deckt eine Vielzahl juristischer Themen ab, vom Eigentumsrecht im Verfassungsrecht, Jugendstrafrecht, Strafrechtsdogmatik und Strafrechtsvergleich bis hin zu modernen und spezifischen Herausforderungen wie dem Internetstrafrecht und der Digitalisierung. Themen wie Datenschutz, Bürgerrechte und ethische Fragen stehen dabei im Vordergrund. Die Zusammenarbeit dient nicht nur dem akademischen Austausch, sondern auch der praktischen Anwendung von Rechtsprinzipien in einem internationalen Kontext und die Einspeisung juristischer Sachverhalte für Gesetzesvorhaben in die Politik und die Justizorgane, wie im Falle der Zusammenarbeit mit Prof. CHENG Jie an der University of the Chinese Academy of Social Sciences (UCASS). Dies stärkt die Rechtsstaatlichkeit in beiden Ländern und fördert eine gegenseitige Anerkennung juristischer Normen und Praktiken.

Intensive Diskussionen zu Criminal Compliance an der Peking Universität 2023

Intensive Diskussionen zu Criminal Compliance an der Peking Universität 2023

HSS

Die Perspektiven der beteiligten Juristen zeigen deutlich, wie breitgefächert und tiefgreifend die Kooperation ist. Prof. XIE Libin, Leiter des Chinesisch-Deutschen Instituts für Rechtswissenschaft der University of Politics and Law (CUPL) betont die Verlässlichkeit und den kollegialen Austausch: „Völkerverständigung ist wichtig. Wenn man sich begegnet, dann sieht man ein, dass der Gegenüber wie man selbst ist.“

Prof. SU Jiang der Peking Universität hebt die Bedeutung „des gegenseitigen Vertrauens, der Professionalität, um das gegenseitige Verständnis der Rechtsysteme der beiden Länder und die Rechtsstaatlichkeit zu erhöhen“ hervor.

Für Ass. Prof. HUANG He der University of Politics and Law (CUPL) ist auf der einen Seite die fachliche Expertise, aber auch das kulturelle Verständnis wichtig: „Die Zusammenarbeit mit deutschen Juristen ermöglicht einen tiefen Einblick in das deutsche Rechtssystem und seine Feinheiten. Deutsche Juristen können nicht nur rechtliche Fragen klären, sondern auch kulturelle Nuancen und Besonderheiten berücksichtigen.“ Diese persönlichen Erfahrungen verdeutlichen/unterstreichen, dass die Kooperation auf beiden Seiten mit großem Engagement und hoher Wertschätzung betrieben wurde.

 

Prof. Cheng Jie, UCASS

Prof. Cheng Jie, UCASS

HSS

Die Arbeit im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs hat nicht nur zum Dialog und besseren gegenseitigen kulturellen Verständnis beigetragen, sondern auch eine neue Generation von Juristen hervorgebracht, die mit vertiefter Expertise für internationale juristische Standards und Rechtsstaatlichkeit ausgestattet ist. Als Beispiele erfolgreicher Projekte können der Austausch über Jugendstrafrecht sowie die Gründung des Jungen Forums Strafrechtswissenschaften angeführt werden. Die Erfolge der Jurakooperation stellen eine solide Grundlage für künftige Projekte und erweiterte Kooperationen zwischen Deutschland und China dar. In Anbetracht globaler Herausforderungen und der Notwendigkeit einer stetigen Weiterentwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen erweist sich diese Zusammenarbeit als zunehmend bedeutsam. So stellt Ass. Prof. HUANG He fest, dass „durch einen konstruktiven Austausch und Dialog China und Deutschland dazu beitragen können, innovative und verantwortungsvolle Ansätze zur sozialen Kontrolle zu entwickeln, die die Bedürfnisse ihrer Bürger respektieren und gleichzeitig zur Sicherheit und Stabilität ihrer Gesellschaften beitragen“.

Rechtsstaatlichkeit ist ein Prinzip, das sicherstellt, dass alle staatlichen Maßnahmen innerhalb der Gesetze erfolgen, unter der Kontrolle der Gesetzgebung und der Gerichtsbarkeit stehen und auf diese Weise die individuellen Freiheiten und Grundrechte der Bürger schützen. In einem Rechtsstaat ist die Macht der Regierung durch Gesetze begrenzt, die öffentlich bekannt gemacht und angewandt werden. Dieses Konzept beinhaltet auch, dass niemand über dem Gesetz steht, und dass Gesetze gerecht, verständlich, stabil und nicht rückwirkend sein sollten. Zudem garantiert es den Zugang zu unabhängigen und unparteiischen Gerichten, die die Einhaltung der Gesetze überwachen.

Auch Studierende werden in den Austausch einbezogen

Auch Studierende werden in den Austausch einbezogen

HSS

Die Kooperation im Rechtsbereich muss daher auch weiterhin als Modell für eine erfolgreiche internationale juristische Zusammenarbeit dienen. Sie trägt dazu bei, die Beziehungen zwischen Deutschland und China zu stärken, gegenseitiges Lernen zu fördern und den Dialog beider Länder über wichtige rechtliche und soziale Themen aufrecht zu halten - mit dem Ziel, ein besseres Verständnis und Respekt für internationale rechtliche Normen und Praktiken zu entwickeln.