„Jüngste Entwicklungen der Verständigung im Strafprozess (Plea Bargaining) in Deutschland“
Die aus den USA stammende Gerichtspraxis des „Plea Bargaining“ wird international durchaus kontrovers gesehen. Mit dem Begriff wird in der Rechtswissenschaft eine Vergleichsvereinbarung zwischen einem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft verstanden, um ein abgekürztes Strafverfahren zu ermöglichen, sofern sich dieser schuldig bekennt. Ist diese Verfahrensart in den USA sehr dominant, wird sie in Deutschland eher selten angewandt. Es ist daher lohnenswert, zu verstehen, ob die Praxis im Strafverfahren relevant ist und welche Widersprüche und zentralen Probleme damit für die Herstellung von Gerechtigkeit vor Gericht verbunden sind.
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