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Symposium zur Verfahrenseinstellung im Jugendstrafrecht
Pädagogische Maßnahmen oft der bessere Weg

Von der Jugendgerichtsbarkeit verhängte Erziehungs- und Strafmaßnahmen können den Lebensweg eines Jugendlichen nachhaltig beeinflussen. Dabei kann Nichthandeln ebenso schädlich wirken wie überharte Sanktionen. In rund 70% aller Jugendstrafffälle wird daher in Deutschland auf Verfahrenseinstellung in Verbindung mit erzieherischen Auflagen entschieden.

Inschrift auf dem Campus: Die Jugend von heute ist die Elite von morgen

HSS Peking

Mechanismen der Verfahrenseinstellung in Deutschland und China

Im deutschen Jugendstrafrecht beschreibt der Begriff der Diversion die Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft, meist gegen erzieherische Auflagen. Ziel sind die Vermeidung von Stigmatisierung durch eine rechtskräftige Verurteilung und ein maximaler Erziehungseffekt.

Auf dem 3. Deutsch-Chinesischen Strafrechtssymposium, das die Hanns-Seidel-Stiftung am 25. November 2017 gemeinsam mit der der China Universität für Politik- und Rechtswissenschaften (CUPL) sowie der Universität der Chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften (UCASS) veranstaltete, berichtete Katarina Pohle, Leiterin des Berliner Büros für Diversionsberatung und –vermittlung, über Theorie und Praxis der Diversion in Deutschland.

Katarina Pohle vermittelte Einblicke in die Praxis der deutschen Diversionshilfe

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Zahlreiche Studien, so die Kriminologin und Sozialpädagogin, zeigen, dass delinquentes Verhalten im Jugendalter meist entwicklungsbedingt und episodenhaft ist. Gerade bei Delikten im Bagatellbereich reichen die Erfahrung der Strafanzeige und die Missbilligung des sozialen Umfelds aus, um eine Wiederholung der Tat zu vermeiden. Zu harte formale Strafen hingegen können langfristig sogar einen negativen Effekt auf die persönliche Entwicklung der Jugendlichen entfalten. Vor diesem Hintergrund werden in Deutschland derzeit rund 70% aller Jugendstrafverfahren durch Diversion beigelegt.

Das Mittel der bedingten Nichtverfolgung im chinesischen Jugendstrafrecht ähnelt dem der deutschen Diversion, kommt allerdings wesentlich seltener zum Einsatz.

Laut Professor Yao Jianlong von der Universität für Politik- und Rechtswissenschaften Shanghai liegt dies vor allem an einem im Vergleich zu Deutschland wesentlich enger gefassten Zuständigkeitsbereich des Jugendstrafrechts, das sich erst mit verhältnismäßig schweren Vergehen, meist ab einem Schaden von mindestens 2.000 RMB (ca. 250 EUR), befasst.

So werden zahlreiche Fälle, die in Deutschland diversionsgeeignet wären, in China ohne hinreichende pädagogische Maßnahmen auf Polizeiebene geregelt und die Staatsanwaltschaft wird gar nicht erst eingebunden.

Professor Lin Wei, Vizepräsident der UCASS, und HSS-Projektleiter Alexander Birle

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Weniger Verurteilungen gleich weniger Kriminalität?

Professor Lin Wei, Vizepräsident der UCASS, erklärte, dass Statistiken zur Jugendkriminalität in China heute die niedrigsten Werte seit 20 Jahren aufweisen. Dies spiegelt einen allgemeinen Trend hin zu weniger schwerwiegenden Vergehen wider. Auch die Quote nicht-freiheitsentziehender Strafen erreicht seit einigen Jahren neue Höchstwerte.

Bezüglich der Anwendung bedingter Nichtverfolgung waren sich trotz teilweise unterschiedlicher Zahlen und Definitionen alle Teilnehmer einig, dass sich auch hier ein merklicher Anstieg verzeichnen lässt.

Während rückläufige Kriminalitätsraten grundsätzlich eine positive Nachricht bedeuten, werden die Zahlen dadurch relativiert, dass viele kleinere Vergehen gar nicht erst von der Jugendgerichtsbarkeit erfasst werden.

Meist lässt sich beobachten, so Yao, dass bei einem Rückgang der Jugendkriminalität langfristig auch die Kriminalität bei Erwachsenen zurückgeht. In China jedoch ist derzeit die gegenteilige Entwicklung zu beobachten, denn, so Yao weiter, da den Jugendlichen oft keine hinreichenden Konsequenzen aus ihrem Handeln erwachsen, lernen sie nicht aus ihren Fehlern und laufen Gefahr, im Erwachsenenalter erneut straffällig zu werden.

Nur wenn die Justiz sich der Jugendlichen annimmt, und diese gleichzeitig durch ein umfängliches System von Erziehungsmaßnahmen unterstützt werden, kann eine langfristige Besserung erzielt und die Rückfallwahrscheinlichkeit nachhaltig minimiert werden.

Noch wichtiger als die Diversion– also ein Herausnehmen bestimmter Fälle aus der Zuständigkeit der Jugendgerichte – wäre in China demnach eine Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs des Jugendstrafrechts. Im Wesentlichen würde hiermit jedoch dasselbe Ziel verfolgt, nämlich eine situationsgerechtere Betreuung der Jugendlichen im Rahmen individueller Erziehungsmaßnahmen.

Unter den Teilnehmern waren Vertreter von Gerichten und Staatsanwaltschaften

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Die Arbeit des Berliner Diversionsbüros

In Deutschland gibt es eine klare Aufgabentrennung zwischen den verschiedenen am Diversionsprozess beteiligten Organen: „Der Polizist ermittelt, der Sozialarbeiter hilft und der Staatsanwalt entscheidet“. Diese Trennung erklärte Pohle mit einem grundlegenden Prinzip des deutschen Rechtsstaats, wonach Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer Rolle als Ermittlungsbehörden nicht gleichzeitig auch sanktionieren dürfen.

Für die Durchführung erzieherischer Maßnahmen sind Sozialarbeiter zuständig, deren umfassende pädagogische Ausbildung und gesetzlich verankerte Unabhängigkeit von den Ermittlungsbehörden einen vertrauensvolleren Zugang zu den Jugendlichen ermöglichen.

Da die Mitarbeiter des Diversionsbüros der Schweigepflicht unterliegen, vertrauen ihnen die Jugendlichen wichtige Informationen an, auch wenn diese potentiell strafrelevant wären. So erhalten sie einen tieferen Einblick in Probleme wie Drogenmissbrauch oder familiäre Gewalt, die bei der Wahl der Erziehungsmaßnahme eine wichtige Rolle spielen. Gleichzeitig können Hilfen weiterer Sozialeinrichtungen vermittelt werden, die dann direkt an den Wurzeln des kriminellen Handels ansetzen können.

Im persönlichen Gespräch soll der Jugendliche befähigt werden, die Folgen seines fehlerhaften Verhaltens nachzuvollziehen und die Verantwortung dafür zu übernehmen. So bereiten Sozialarbeiter ihn wann immer möglich auf Entschuldigungsgespräche mit den Geschädigten vor. Diese erfordern teils große Überwindung und bedeuten daher eine nachhaltige Auseinandersetzung mit dem begangenen Unrecht.

Weiterhin werden gemeinsam mit dem Jugendlichen Möglichkeiten zur Wiedergutmachung ausgearbeitet. Wichtig ist hierbei ein enger Bezug zur begangenen Straftat, sodass etwa bei Ladendiebstahl Arbeitsstunden beim geschädigten Einzelhändler sinnvoll erscheinen.

Die Durchführung der Diversionsmaßnahmen wird vom zuständigen Sozialarbeiter geprüft und bei erfolgreichem Verlauf empfiehlt dieser der Staatsanwaltschaft, von einer Anklage abzusehen. Zwar ist die Staatsanwaltschaft nicht an die Empfehlung gebunden, bei schlüssiger Argumentation kommt sie ihr jedoch in der Regel nach und die Schuld des Jugendlichen gilt als beglichen.

 

In einem Workshop wurde das Thema mit Pekinger Staatsanwälten weiter vertieft

HSS Peking

Ablauf der bedingten Nichtverfolgung in Peking

Professorin Zhen Zhen, stellvertretende Generalstaatsanwältin der Pekinger Volksstaatsanwaltschaft, schilderte die Vorgehensweise der Pekinger Staatsanwaltschaften im Rahmen der bedingten Nichtverfolgung.

Eine Gruppe aus Vertretern der Staatsanwaltschaft, dem gesetzlichen Vormund des Minderjährigen und Einrichtungen der Erziehungshilfe wird mit der Ausgestaltung, Durchführung und Begleitung erzieherischer Maßnahmen betraut.

Da die betroffenen Jugendlichen häufig nicht über hinreichende Kompetenzen verfügen, um in der Gesellschaft zu bestehen, bieten Erziehungshilfeeinrichtungen praktische Lebensberatung sowie Schulungen berufsrelevanter Fertigkeiten, um eine bessere Grundlage zur gesellschaftlichen Reintegration zu schaffen.

Als pädagogische Sanktion haben Schüler und Studenten, je nach Schwere der Tat, monatlich mindestens vier Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Diese müssen außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden, sodass das Studium nicht beeinträchtigt wird. Inwiefern Reue und Besserung eingetreten ist, lässt sich meist schon am Verhalten im Rahmen dieser Maßnahme erkennen, so Zhen.

Werden psychologische Betreuung oder Suchttherapie für nötig befunden, können hierfür weitere externe Fachinstitutionen herangezogen werden.

In monatlichen schriftlichen Berichten reflektiert der Jugendliche schließlich sein Verhalten und informiert Staatsanwaltschaft und Erziehungseinrichtungen über seine Fortschritte.

Während sich die deutsche Diversion und die chinesische bedingte Nichtverfolgung in ihren Zielen sowie in einigen Abläufen durchaus ähneln, gibt es doch grundlegende Unterschiede. Neben dem bereits erwähnten geringeren Anwendungsbereich der bedingten Nichtverfolgung sind in China die Kompetenzen zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Sozialarbeit weit weniger klar verteilt. Auch der vergleichsweise geringe Professionalisierungsgrad der sozialen Arbeit in China wurde immer wieder thematisiert.

 

Soziale Arbeit im Zentrum weiterer Reformen

Chen Shuqiang, Dekan der Fakultät für Soziale Arbeit der UCASS, hob hervor, dass sich der Entwicklungsstand der sozialen Arbeit in China und Deutschland deutlich voneinander unterscheidet.

Sozialarbeiter benötigen in China, anders als in Deutschland, keinen pädagogischen Studienabschluss. Meist reicht der Besuch eines Berufscolleges oder sogar eine einfache Kurzzeitschulung. Die unzureichende Anzahl gut ausgebildeter Fachkräfte macht eine fachgerechte Betreuung vielerorts unmöglich.

In Deutschland gehört der Beruf des Sozialarbeiters zwar zu den schlechtbezahltesten akademischen Berufen, erfreut sich aber trotzdem großer Beliebtheit. Die Aussicht auf eine interessante Tätigkeit, die es ermöglicht, anderen Menschen zu helfen, reicht aus, um immer wieder zahlreiche motivierte Fachkräfte zu gewinnen.

In China hingegen tragen weder Prestige noch Bezahlung zur Attraktivität des Berufsbildes bei. Auch gibt es noch zu wenige Studienmöglichkeiten in diesem Feld.

Dabei ist das Jugendstrafrecht auf ein effektives und umfassendes Netz sozialer Hilfsorganisationen angewiesen, um sicherzustellen, dass eine Verfahrenseinstellung keine ungewollten Nebenwirkungen entfaltet.

Die Weiterentwicklung des Mechanismus der bedingten Nichtverfolgung muss daher mit einem Ausbau der Rolle der sozialen Arbeit einhergehen, sodass noch mehr Jugendliche von Erziehungsmaßnahmen profitieren können. Auch pädagogisch zweifelhafte Verwaltungsstrafen ohne jegliche Beteiligung der Justiz könnten so nach und nach ersetzt werden.

 

Autor: Dominik Sprenger